Obwohl es bereits 1375 eine urkundliche Erwähnung von „Helwichstorpp“, dem heutigen Hellersdorf, gab, fand keine nennenswerte dörfliche oder städtische Entwicklung statt. Als Berlin das Dorf 1886 erwarb nutze die Stadt die Gebiete östlich der Wuhle als Rieselfelder zur Reinigung der städtischen Abwässer. Auf einer Exklave des Gutsbezirks richtete sie eine Anstalt für Epileptiker ein. Zu DDR-Zeiten wurde das Gebiet 1979 dem neu gegründeten Stadtbezirk Marzahn zugeordnet und wurde schließlich im Jahr 1986 im Rahmen des Baus einer Großwohnsiedlung zum Namensgeber des heutigen Ortsteils Hellersdorfs. Das urbane Zentrum „Helle Mitte“ wurde als zweitgrößtes Bauprojekt Berlins erst im September 1997 fertiggestellt.
Die Abfallbehälter einzelner Haushalt und die Sammelcontainer an den Wohnblocks leeren die Fahrzeuge der Stadtreinigung (BSR). Das städtische Unternehmen ist auch bereit auf Bestellung Sperrmüll zu entsorgen. Sie sind dagegen auf eine private Entsorgungsfirma aus Berlin angewiesen, wenn Sie beispielsweise Dämmwolle entsorgen müssen. Generell unterlieg die Sperrmüllabfuhr der Stadt strengen Regeln. So dürfen Sie beispielsweise ausschließlich fest gebundenen Asbest entsorgen, welcher bestimmte Maße nicht überschreiten darf. Zerkleinern ist Ihnen strengsten verboten. Hauptstadt Entsorger darf auch Material anfahren, das die BSR nicht annimmt. Über uns können Sie sogar Bodenaushub entsorgen und jegliche Art von Baustoffen in jeder Größe. Wir kümmern uns um das fachgerechte Zerkleinern.
Von Mitte bis Charlottenburg bieten wir umfassende Entrümpelungsdienste in allen Berliner Stadtteilen und den umliegenden Gemeinden an.
Ein Vorteil ist sicherlich, dass Hautstadt Entsorger auch Sondermüll entsorgen kann und Sie umfassend berät, was Sie dabei beachten müssen. Viele unserer Kunden müssen zwar keine Problemstoffe entsorgen, schätzen aber unseren Service. Wir bringen für Sie schwere und sperrige Sachen zu Mülldeponie oder zu einem Recyclinghof. Eine Waschmaschinen-Entsorgung in eigener Regie ist für die meisten Menschen nicht möglich. Sie schaffen es nicht, das schwere Gerät zum Auto zu Transportieren und in einen Mittelklassewagen passt die Maschine nicht hinein. Unsere Entsorgungsfirma aus Berlin holt Haushaltsgeräte sowie sperrige Möbel bei Ihnen ab, auch aus einer Wohnung oder einem Keller. Egal was Sie entsorgen wollen, rufen Sie uns an.
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Wir werden Ihnen am Telefon keinen Preis nennen, denn Sie haben das Recht auf eine umfassende Beratung sowie auf alternative Vorschläge. Ein Experte von Hauptstadt Entsorger nimmt mit Ihnen Kontakt auf, um das Volumen und die Art des zu entsorgenden Materials zu bestimmen. Wir erfassen beispielsweis welche Art Matratze zu entsorgen ist. Wir besprechen mit Ihnen unter anderem wer einen Container beladen soll beziehungsweise welche Wege wir beim Laden zurücklegen müssen. Erst wenn unserer Entsorgungsfirma aus Berlin alle Fakten bekannt sind, erhalten Sie ein transparentes Angebot. Anschließend vereinbaren wir mit Ihnen einen verbindlichen Termin, wann die Entsorgung stattfinden soll.
Sperrmüll umfasst bewegliche Gegenstände aus privaten Haushalten, die wegen ihrer Größe oder Beschaffenheit nicht über die reguläre Restmülltonne entsorgt werden können. Dazu zählen beispielsweise Möbel, Schränke, Sofas, Teppiche, Matratzen, Regale oder Gartenmöbel. Nicht automatisch zum Sperrmüll gehören dagegen Bauschutt, Farben, Lacke, Batterien, Elektrogeräte, Asbest, Dämmstoffe oder gefährliche Abfälle. Diese Materialien unterliegen eigenen Entsorgungswegen und teilweise besonderen gesetzlichen Vorgaben. In Berlin gelten zusätzlich die Regelungen der Berliner Stadtreinigung sowie abfallrechtliche Bestimmungen. Vor einer Entrümpelung empfiehlt sich deshalb immer eine materialbezogene Vorsortierung und fachliche Einschätzung der anfallenden Abfälle.
Entrümpelungen und Abfallentsorgungen in Berlin unterliegen verschiedenen gesetzlichen Regelungen. Grundlage bildet insbesondere das Kreislaufwirtschaftsgesetz, das die Vermeidung, Verwertung und ordnungsgemäße Beseitigung von Abfällen regelt. Zusätzlich gelten die Gewerbeabfallverordnung, die Berliner Abfallwirtschaftsvorgaben sowie je nach Material weitere Sonderregelungen. Gefährliche Stoffe wie Asbest, Mineralwolle oder bestimmte Bauabfälle dürfen nicht gemeinsam mit Mischabfällen entsorgt werden und benötigen getrennte Erfassung. Auch Containerstellungen im öffentlichen Raum können genehmigungspflichtig sein. Für Unternehmen können Nachweis- und Dokumentationspflichten hinzukommen. Eine fachgerechte Sortierung ist daher nicht nur organisatorisch sinnvoll, sondern oft rechtlich erforderlich und wirtschaftlich vorteilhaft.
Die Kosten einer Entrümpelung hängen nicht allein vom Umfang der Gegenstände ab. Berücksichtigt werden unter anderem Volumen, Zugänglichkeit, Etagen, Laufwege, Aufzugsnutzung, Containerbedarf und Materialarten. Auch die Trennung von Wertstoffen, Sonderabfällen oder schwerem Inventar beeinflusst den Aufwand. Zusätzliche Kosten können bei Treppenliften, Demontagearbeiten, kurzfristigen Terminen oder genehmigungspflichtigen Containerstellflächen entstehen. Besonders bei Nachlassauflösungen oder Gewerberäumungen spielen Sortieraufwand und Entsorgungslogistik eine wichtige Rolle. Eine Vor-Ort-Besichtigung schafft meist die beste Kalkulationsgrundlage, da dadurch Transportwege, Mengen und besondere Anforderungen realistisch eingeschätzt und transparent in die Planung aufgenommen werden können.
Nach einer Entrümpelung werden die anfallenden Materialien möglichst sortenrein getrennt und den jeweiligen Entsorgungs- oder Verwertungswegen zugeführt. Häufige Fraktionen sind Holz, Metalle, Elektrogeräte, Papier, Kunststoffe, Sperrmüll, Bauschutt und Wertstoffe. Wiederverwertbare Materialien gelangen in Recyclingprozesse, während nicht verwertbare Bestandteile fachgerecht entsorgt werden. Elektroaltgeräte unterliegen dabei gesonderten Vorschriften, ebenso schadstoffhaltige Stoffe. Ziel ist eine möglichst hohe Recyclingquote und die Reduzierung unnötiger Mischabfälle. Gerade bei größeren Räumungen verbessert eine frühe Vorsortierung die spätere Verwertung erheblich und kann zugleich Transportaufwand, Containerkapazitäten und Entsorgungskosten positiv beeinflussen.
Spezialtechnik wird eingesetzt, wenn Zugänge eingeschränkt sind oder schwere Lasten bewegt werden müssen. Dazu zählen enge Treppenhäuser, fehlende Aufzüge, Dachgeschosswohnungen, Gewerbeflächen oder große Mengen an Sperrgut. In solchen Fällen können Treppenlifte, Lastenlifte, Transportwagen, Absetzcontainer oder Hebetechnik genutzt werden. Bei Schadstoffen wie Asbest, belasteten Baustoffen oder bestimmten Dämmmaterialien gelten zusätzlich besondere Sicherheits- und Entsorgungsvorgaben. Auch die persönliche Schutzausrüstung und getrennte Erfassung gewinnen dann an Bedeutung. Ziel ist ein sicherer Ablauf, der Mitarbeitende, Gebäude und Umwelt schützt und gleichzeitig die Anforderungen der jeweiligen Entsorgungswege berücksichtigt.