Der ehemalige Berliner Stadtbezirk Marzahn war in der DDR die größte Großsiedlung im damaligen Staatsgebiet. Ab Mitte der 1970er entstanden um das alte Dorf überwiegend in Plattenbauweise errichtete Hochhäuser. Die Großsiedlung wurde als üppig durchgrünte Stadtlandschaft konzipiert und angelegt. Heute ergänzen Einfamilienhäuser das idyllische Stadtbild der Altstadt und Marzahn hat sich zu einem begehrten Wohngebiet entwickelt. Der Stadtteil verbindet die Nähe zur Natur mit städtischem Leben und ist bei Familien mit Kindern sehr beliebt. Hier gibt es zahlreiche KITAs, Grund- und weiterführende Schulen sowie Spielplätze und Grünanlagen. Wem die Einkaufsmöglichkeiten in Marzahn nicht reichen, ist schnell im Zentrum von Berlin.
Hauptstadt Entsorger verfolgt den Ansatz, Müll zu vermeiden, statt ihn zu entsorgen. Das betrifft alles Brauchbare beispielsweise, wenn wir einen Schrank oder ein Sofa entsorgen. Es ist immer besser, ein Möbelstück einem neuen Besitzer zu übergeben, statt es zu zerlegen und die Einzelteile zu recyceln. Insbesondere wenn Sie Elektrogeräte entsorgen, erwägen wir diese Alternative. Warum einen funktionsfähigen Kühlschrank entsorgen, wenn es Menschen gibt, die ihn brauchen können? Das gilt genauso für die Herd-, Spülmaschinen- oder Waschmaschinen-Entsorgung. Nur wenige Materialien lassen sich nicht recyceln. So müssen wir beispielsweise Asbest oder Dämmwolle entsorgen, also auf Dauer an einem geeigneten Ort lagern.
Von Mitte bis Charlottenburg bieten wir umfassende Entrümpelungsdienste in allen Berliner Stadtteilen und den umliegenden Gemeinden an.
Die erste Frage, welche die Kunden von Hauptstadt Entsorger stellen, ist die nach dem Preis. Keine seriöse Entsorgungsfirma aus Berlin kann diese Frage pauschal beantworten. Es kommt auf die Art und Menge des Abfalls an. Wir wissen beispielsweise nicht, was sich in einer Garage befindet. Müssen wir lediglich Reifen entsorgen oder ist auch Altöl zu entsorgen? Außerdem spielt es eine Rolle, ob Sie beim Entsorgen mithelfen oder nicht. Letzteres ist insbesondere bei der Gartenabfall-Entsorgung von Bedeutung oder wenn wir Laminat entsorgen sollen. Daher steht zu Beginn unserer Tätigkeit die Beratung. Sobald wir den Leistungsumfang kennen, erhalten Sie ein transparentes Angebot.
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Was für Sie Abfall ist, kann für andere wertvoller Rohstoff sein. Daher ist es sehr wichtig, Abfälle getrennt zu behandeln. Geben Sie beispielsweise keine Fenster zum Entsorgen in den Bauschutt. Letzterer wird zermahlen und wieder zu einem Baustoff. Denken Sie daran, wenn Sie Ziegel entsorgen. Auf der anderen Seite entpuppen sich scheinbar harmlose Abfälle manchmal als Gefahrstoff. Das stellt Hauptstadt Entsorger oft fest, wenn es darum geht, flüssige Farben zu entsorgen. Auch Produkte, die den „blauen Engel“ tragen, sind als Sondermüll zu entsorgen. Gut, wenn Sie eine erfahrene Entsorgungsfirma aus Berlin wie unser Unternehmen an Ihrer Seite haben. Wir wissen, was zu tun ist.
Sperrmüll umfasst bewegliche Gegenstände aus privaten Haushalten, die wegen ihrer Größe oder Beschaffenheit nicht über die reguläre Restmülltonne entsorgt werden können. Dazu zählen beispielsweise Möbel, Schränke, Sofas, Teppiche, Matratzen, Regale oder Gartenmöbel. Nicht automatisch zum Sperrmüll gehören dagegen Bauschutt, Farben, Lacke, Batterien, Elektrogeräte, Asbest, Dämmstoffe oder gefährliche Abfälle. Diese Materialien unterliegen eigenen Entsorgungswegen und teilweise besonderen gesetzlichen Vorgaben. In Berlin gelten zusätzlich die Regelungen der Berliner Stadtreinigung sowie abfallrechtliche Bestimmungen. Vor einer Entrümpelung empfiehlt sich deshalb immer eine materialbezogene Vorsortierung und fachliche Einschätzung der anfallenden Abfälle.
Entrümpelungen und Abfallentsorgungen in Berlin unterliegen verschiedenen gesetzlichen Regelungen. Grundlage bildet insbesondere das Kreislaufwirtschaftsgesetz, das die Vermeidung, Verwertung und ordnungsgemäße Beseitigung von Abfällen regelt. Zusätzlich gelten die Gewerbeabfallverordnung, die Berliner Abfallwirtschaftsvorgaben sowie je nach Material weitere Sonderregelungen. Gefährliche Stoffe wie Asbest, Mineralwolle oder bestimmte Bauabfälle dürfen nicht gemeinsam mit Mischabfällen entsorgt werden und benötigen getrennte Erfassung. Auch Containerstellungen im öffentlichen Raum können genehmigungspflichtig sein. Für Unternehmen können Nachweis- und Dokumentationspflichten hinzukommen. Eine fachgerechte Sortierung ist daher nicht nur organisatorisch sinnvoll, sondern oft rechtlich erforderlich und wirtschaftlich vorteilhaft.
Die Kosten einer Entrümpelung hängen nicht allein vom Umfang der Gegenstände ab. Berücksichtigt werden unter anderem Volumen, Zugänglichkeit, Etagen, Laufwege, Aufzugsnutzung, Containerbedarf und Materialarten. Auch die Trennung von Wertstoffen, Sonderabfällen oder schwerem Inventar beeinflusst den Aufwand. Zusätzliche Kosten können bei Treppenliften, Demontagearbeiten, kurzfristigen Terminen oder genehmigungspflichtigen Containerstellflächen entstehen. Besonders bei Nachlassauflösungen oder Gewerberäumungen spielen Sortieraufwand und Entsorgungslogistik eine wichtige Rolle. Eine Vor-Ort-Besichtigung schafft meist die beste Kalkulationsgrundlage, da dadurch Transportwege, Mengen und besondere Anforderungen realistisch eingeschätzt und transparent in die Planung aufgenommen werden können.
Nach einer Entrümpelung werden die anfallenden Materialien möglichst sortenrein getrennt und den jeweiligen Entsorgungs- oder Verwertungswegen zugeführt. Häufige Fraktionen sind Holz, Metalle, Elektrogeräte, Papier, Kunststoffe, Sperrmüll, Bauschutt und Wertstoffe. Wiederverwertbare Materialien gelangen in Recyclingprozesse, während nicht verwertbare Bestandteile fachgerecht entsorgt werden. Elektroaltgeräte unterliegen dabei gesonderten Vorschriften, ebenso schadstoffhaltige Stoffe. Ziel ist eine möglichst hohe Recyclingquote und die Reduzierung unnötiger Mischabfälle. Gerade bei größeren Räumungen verbessert eine frühe Vorsortierung die spätere Verwertung erheblich und kann zugleich Transportaufwand, Containerkapazitäten und Entsorgungskosten positiv beeinflussen.
Spezialtechnik wird eingesetzt, wenn Zugänge eingeschränkt sind oder schwere Lasten bewegt werden müssen. Dazu zählen enge Treppenhäuser, fehlende Aufzüge, Dachgeschosswohnungen, Gewerbeflächen oder große Mengen an Sperrgut. In solchen Fällen können Treppenlifte, Lastenlifte, Transportwagen, Absetzcontainer oder Hebetechnik genutzt werden. Bei Schadstoffen wie Asbest, belasteten Baustoffen oder bestimmten Dämmmaterialien gelten zusätzlich besondere Sicherheits- und Entsorgungsvorgaben. Auch die persönliche Schutzausrüstung und getrennte Erfassung gewinnen dann an Bedeutung. Ziel ist ein sicherer Ablauf, der Mitarbeitende, Gebäude und Umwelt schützt und gleichzeitig die Anforderungen der jeweiligen Entsorgungswege berücksichtigt.