Der Bezirk Mitte umfasst unter anderem die ehemaligen Stadtkerne von Alt-Berlin und Alt-Kölln. Er befindet sich im Zentrum der Stadt Berlin und ist durch eine relativ dichte Besiedlung gekennzeichnet, obwohl es auch zahlreiche Grünflächen gibt. Die bedeutenden Attraktionen der Stadt, wie die Straße „Unter den Linden“, die Museumsinsel und der Berliner Fernsehturm sind in Mitte zu finden.
Der Ortsteil Mitte wurde bei der Verwaltungsreform 2001 mit den Bezirken Tiergarten und Wedding zum Bezirk Mitte vereint. Der Berliner spricht in der Regel von Mitte, wenn er den Ortsteil meint. Übrigens wird der Begriff Mitte immer ohne Artikel verwendet. Es heißt daher „das Haus liegt in Mitte", nicht „in der Mitte“.
Im Bezirk Mitte ist Parkraum knapp, daher kann es bei einer gesonderten Müllentsorgung geschehen, dass das Fahrzeug, mit dem Sie etwas entsorgen wollen, keinen Parkplatz findet. Aus diesem Grund empfiehlt Hauptstadt Entsorger sich rechtzeitig um eine temporäre Halteverbotszone zu kümmern. Diese können Sie beim zuständigen Ordnungsamt selbst beantragen oder die Aufgabe einem Fachbetrieb überlassen. Nehmen Sie generell Rücksicht auf die Anwohner und halten Sie die Zugänge zum Haus frei. Sie dürfen auf keinen Fall Müll oder Sperrmüll einfach auf öffentlichen Wegen oder Plätzen zur Abholung bereitstellen. Unser Entsorgungsbetrieb in Berlin hilft Ihnen gerne bei der Planung und gibt Tipps, wo und wie Sie Müll kurzfristig lagern können.
Von Mitte bis Charlottenburg bieten wir umfassende Entrümpelungsdienste in allen Berliner Stadtteilen und den umliegenden Gemeinden an.
Egal ob Bauschutt, Hausmüll oder Sperrmüll, das Wichtigste ist, dass alles schnell und korrekt entsorgt wird. Hauptstadt Entsorger kennt den Bezirk genau und garantiert eine schnelle Abfuhr. Selbstverständlich entsorgen wir alles genau nach den gesetzlichen Vorschriften. Wenn Sie es wünschen, sortieren wir den Müll bei Ihnen im Haus nach dem gültigen Abfallschlüssel und fahren ihn ab. Eine Alternative ist, einen Container zu bestellen, den Sie selbst befüllen. Wir übernehmen lediglich die Abfuhr und sortieren bei uns im Betrieb, bevor wir alles zu einer Recyclinganlage oder zur Verbrennung befördern. Sie erhalten eine Bescheinigung, dass der Müll genau nach Vorschrift entsorgt wurde.
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Sie haben als Grundstückseigentümer die Pflicht, Abfälle ordnungsgemäß und zeitnah zu entsorgen. Es spricht nichts dagegen, wenn Sie bei einer Renovierung oder einem Umzug kurzfristig Bauschutt oder Sperrmüll lagern. Aber Ihr Grundstück darf nicht zu einer Mülldeponie verkommen. Insbesondere dürfen Sie keine Abfälle offen lagern oder gar auf dem Grundstück verbrennen. Alle Abfälle müssen so schnell wie möglich in zugelassene Abfuhrbehälter verbracht werden. Hauptstadt Entsorger stellt Ihnen gerne bis zur Abfuhr Container oder BigBags zu Verfügung, damit Sie die Abfälle korrekt lagern. Es versteht sich von selbst, dass ein solches Behältnis sich nicht dazu eignet, etwas auf Dauer zu lagern.
Sperrmüll umfasst bewegliche Gegenstände aus privaten Haushalten, die wegen ihrer Größe oder Beschaffenheit nicht über die reguläre Restmülltonne entsorgt werden können. Dazu zählen beispielsweise Möbel, Schränke, Sofas, Teppiche, Matratzen, Regale oder Gartenmöbel. Nicht automatisch zum Sperrmüll gehören dagegen Bauschutt, Farben, Lacke, Batterien, Elektrogeräte, Asbest, Dämmstoffe oder gefährliche Abfälle. Diese Materialien unterliegen eigenen Entsorgungswegen und teilweise besonderen gesetzlichen Vorgaben. In Berlin gelten zusätzlich die Regelungen der Berliner Stadtreinigung sowie abfallrechtliche Bestimmungen. Vor einer Entrümpelung empfiehlt sich deshalb immer eine materialbezogene Vorsortierung und fachliche Einschätzung der anfallenden Abfälle.
Entrümpelungen und Abfallentsorgungen in Berlin unterliegen verschiedenen gesetzlichen Regelungen. Grundlage bildet insbesondere das Kreislaufwirtschaftsgesetz, das die Vermeidung, Verwertung und ordnungsgemäße Beseitigung von Abfällen regelt. Zusätzlich gelten die Gewerbeabfallverordnung, die Berliner Abfallwirtschaftsvorgaben sowie je nach Material weitere Sonderregelungen. Gefährliche Stoffe wie Asbest, Mineralwolle oder bestimmte Bauabfälle dürfen nicht gemeinsam mit Mischabfällen entsorgt werden und benötigen getrennte Erfassung. Auch Containerstellungen im öffentlichen Raum können genehmigungspflichtig sein. Für Unternehmen können Nachweis- und Dokumentationspflichten hinzukommen. Eine fachgerechte Sortierung ist daher nicht nur organisatorisch sinnvoll, sondern oft rechtlich erforderlich und wirtschaftlich vorteilhaft.
Die Kosten einer Entrümpelung hängen nicht allein vom Umfang der Gegenstände ab. Berücksichtigt werden unter anderem Volumen, Zugänglichkeit, Etagen, Laufwege, Aufzugsnutzung, Containerbedarf und Materialarten. Auch die Trennung von Wertstoffen, Sonderabfällen oder schwerem Inventar beeinflusst den Aufwand. Zusätzliche Kosten können bei Treppenliften, Demontagearbeiten, kurzfristigen Terminen oder genehmigungspflichtigen Containerstellflächen entstehen. Besonders bei Nachlassauflösungen oder Gewerberäumungen spielen Sortieraufwand und Entsorgungslogistik eine wichtige Rolle. Eine Vor-Ort-Besichtigung schafft meist die beste Kalkulationsgrundlage, da dadurch Transportwege, Mengen und besondere Anforderungen realistisch eingeschätzt und transparent in die Planung aufgenommen werden können.
Nach einer Entrümpelung werden die anfallenden Materialien möglichst sortenrein getrennt und den jeweiligen Entsorgungs- oder Verwertungswegen zugeführt. Häufige Fraktionen sind Holz, Metalle, Elektrogeräte, Papier, Kunststoffe, Sperrmüll, Bauschutt und Wertstoffe. Wiederverwertbare Materialien gelangen in Recyclingprozesse, während nicht verwertbare Bestandteile fachgerecht entsorgt werden. Elektroaltgeräte unterliegen dabei gesonderten Vorschriften, ebenso schadstoffhaltige Stoffe. Ziel ist eine möglichst hohe Recyclingquote und die Reduzierung unnötiger Mischabfälle. Gerade bei größeren Räumungen verbessert eine frühe Vorsortierung die spätere Verwertung erheblich und kann zugleich Transportaufwand, Containerkapazitäten und Entsorgungskosten positiv beeinflussen.
Spezialtechnik wird eingesetzt, wenn Zugänge eingeschränkt sind oder schwere Lasten bewegt werden müssen. Dazu zählen enge Treppenhäuser, fehlende Aufzüge, Dachgeschosswohnungen, Gewerbeflächen oder große Mengen an Sperrgut. In solchen Fällen können Treppenlifte, Lastenlifte, Transportwagen, Absetzcontainer oder Hebetechnik genutzt werden. Bei Schadstoffen wie Asbest, belasteten Baustoffen oder bestimmten Dämmmaterialien gelten zusätzlich besondere Sicherheits- und Entsorgungsvorgaben. Auch die persönliche Schutzausrüstung und getrennte Erfassung gewinnen dann an Bedeutung. Ziel ist ein sicherer Ablauf, der Mitarbeitende, Gebäude und Umwelt schützt und gleichzeitig die Anforderungen der jeweiligen Entsorgungswege berücksichtigt.