Bis in 18. Jahrhundert blieb der Wedding nahezu unbesiedelt, ob wohl die erste urkundliche Erwähnung aus dem 13. Jahrhundert stammt. Durch die Eingemeindung nach Berlin stieg die Zahl der Einwohner sprunghaft. Mit der aufkommenden Arbeiterbewegung entstanden in Wedding zahlreiche Gewerkschaften, Sport- und Kulturvereine, die bis heute den Stadtteil prägen. Da im Zweiten Weltkrieg fast alle Gebäude zerstört wurden begann in den 50er-Jahren ein groß angelegter Wiederaufbau durch moderne Bauwerke. Dank des preiswerten Wohnraums ist Wedding weiterhin ein traditioneller Arbeiterviertel in dem sich seit den 1970er Jahren viel Türken und andere Einwanderer ansiedelten, was dem Ortsteil seinen multikulturellen Charakter verleiht.
Wir halten uns als privater Entsorgungsbetrieb in Berlin selbstverständlich an alle gesetzlichen Vorschriften für die fachgerechte Entsorgung. Anders als städtische Betriebe gestaltet Hauptstadt Entsorger die Verträge mit den Kunden frei. Daher beginnen wir grundsätzlich mit einer Beratung um sowohl die Art und das Volumen des Abfalls zu erfassen als auch Ihre individuellen Wünsche. Sie entscheiden beispielsweise, wenn Sie Reifen entsorgen ob wir diese aus einem Keller holen oder ob sie alles an den Straßenrand bringen. Mit anderen Worten wir stimmen mit Ihnen Zusammen den gewünschten Leistungsumfang ab, bevor wir Ihnen ein Angebot unterbreiten. Sie haben außerdem die Möglichkeiten einen Termin für die Abfuhr zu bestimmen.
Von Mitte bis Charlottenburg bieten wir umfassende Entrümpelungsdienste in allen Berliner Stadtteilen und den umliegenden Gemeinden an.
Wie in jedem Bezirk der Bundeshauptstadt gibt es zwei Säulen der Müllentsorgung. Den Hausmüll entsorgen die Mitarbeiter der BSR regelmäßig. Sie sind auch zuständig im öffentlichen Bereich das Laub zu entsorgen. Die zweite Säule sind die privaten Firmen wie Hauptstadt Entsorger, die auch Abfälle entsorgen für die die BSR nicht zuständig ist. Wir bieten beispielsweise an Bodenaushub zu entsorgen oder eine Brandabfall-Entsorgung durchzuführen. Als privater Entsorgungsbetrieb in Berlin können wir alle Abfälle beispielsweise einen Schrank oder ein Sofa entsorgen, die Sie auch die BSR als Sperrmüll entsorgen können. Unser Service ist aber flexibler und orientiert sich stark an den Bedürfnissen des Kunden.
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Welchen Vorteil Hauptstadt Entsorger bietet, erkennen Sie deutlich, wenn Sie sich die Optionen eine Spuelmaschine zu entsorgen vor Augen halten. Sie können das Gerät kostenlos in einem Recyclinghof abgeben. Das heißt die transportieren es zu Ihrem Auto, gehen das Risiko ein, dass Wasser bei der Fahrt zur Abladestelle austritt, und Sie müssen sich nach den Öffnungszeiten richten. Wenn die Maschine nicht ins Auto passt, müssen Sie eine Sperrmüllabfuhr veranlassen. Das heißt die BSR bestimmt den Termin der Abholung. Als private Entsorgungsfirma in Berlin stimmen wir den Termin mit Ihnen ab. Außerdem sind wir bereit die Maschine aus Ihrer Küche zu holen.
Sperrmüll umfasst bewegliche Gegenstände aus privaten Haushalten, die wegen ihrer Größe oder Beschaffenheit nicht über die reguläre Restmülltonne entsorgt werden können. Dazu zählen beispielsweise Möbel, Schränke, Sofas, Teppiche, Matratzen, Regale oder Gartenmöbel. Nicht automatisch zum Sperrmüll gehören dagegen Bauschutt, Farben, Lacke, Batterien, Elektrogeräte, Asbest, Dämmstoffe oder gefährliche Abfälle. Diese Materialien unterliegen eigenen Entsorgungswegen und teilweise besonderen gesetzlichen Vorgaben. In Berlin gelten zusätzlich die Regelungen der Berliner Stadtreinigung sowie abfallrechtliche Bestimmungen. Vor einer Entrümpelung empfiehlt sich deshalb immer eine materialbezogene Vorsortierung und fachliche Einschätzung der anfallenden Abfälle.
Entrümpelungen und Abfallentsorgungen in Berlin unterliegen verschiedenen gesetzlichen Regelungen. Grundlage bildet insbesondere das Kreislaufwirtschaftsgesetz, das die Vermeidung, Verwertung und ordnungsgemäße Beseitigung von Abfällen regelt. Zusätzlich gelten die Gewerbeabfallverordnung, die Berliner Abfallwirtschaftsvorgaben sowie je nach Material weitere Sonderregelungen. Gefährliche Stoffe wie Asbest, Mineralwolle oder bestimmte Bauabfälle dürfen nicht gemeinsam mit Mischabfällen entsorgt werden und benötigen getrennte Erfassung. Auch Containerstellungen im öffentlichen Raum können genehmigungspflichtig sein. Für Unternehmen können Nachweis- und Dokumentationspflichten hinzukommen. Eine fachgerechte Sortierung ist daher nicht nur organisatorisch sinnvoll, sondern oft rechtlich erforderlich und wirtschaftlich vorteilhaft.
Die Kosten einer Entrümpelung hängen nicht allein vom Umfang der Gegenstände ab. Berücksichtigt werden unter anderem Volumen, Zugänglichkeit, Etagen, Laufwege, Aufzugsnutzung, Containerbedarf und Materialarten. Auch die Trennung von Wertstoffen, Sonderabfällen oder schwerem Inventar beeinflusst den Aufwand. Zusätzliche Kosten können bei Treppenliften, Demontagearbeiten, kurzfristigen Terminen oder genehmigungspflichtigen Containerstellflächen entstehen. Besonders bei Nachlassauflösungen oder Gewerberäumungen spielen Sortieraufwand und Entsorgungslogistik eine wichtige Rolle. Eine Vor-Ort-Besichtigung schafft meist die beste Kalkulationsgrundlage, da dadurch Transportwege, Mengen und besondere Anforderungen realistisch eingeschätzt und transparent in die Planung aufgenommen werden können.
Nach einer Entrümpelung werden die anfallenden Materialien möglichst sortenrein getrennt und den jeweiligen Entsorgungs- oder Verwertungswegen zugeführt. Häufige Fraktionen sind Holz, Metalle, Elektrogeräte, Papier, Kunststoffe, Sperrmüll, Bauschutt und Wertstoffe. Wiederverwertbare Materialien gelangen in Recyclingprozesse, während nicht verwertbare Bestandteile fachgerecht entsorgt werden. Elektroaltgeräte unterliegen dabei gesonderten Vorschriften, ebenso schadstoffhaltige Stoffe. Ziel ist eine möglichst hohe Recyclingquote und die Reduzierung unnötiger Mischabfälle. Gerade bei größeren Räumungen verbessert eine frühe Vorsortierung die spätere Verwertung erheblich und kann zugleich Transportaufwand, Containerkapazitäten und Entsorgungskosten positiv beeinflussen.
Spezialtechnik wird eingesetzt, wenn Zugänge eingeschränkt sind oder schwere Lasten bewegt werden müssen. Dazu zählen enge Treppenhäuser, fehlende Aufzüge, Dachgeschosswohnungen, Gewerbeflächen oder große Mengen an Sperrgut. In solchen Fällen können Treppenlifte, Lastenlifte, Transportwagen, Absetzcontainer oder Hebetechnik genutzt werden. Bei Schadstoffen wie Asbest, belasteten Baustoffen oder bestimmten Dämmmaterialien gelten zusätzlich besondere Sicherheits- und Entsorgungsvorgaben. Auch die persönliche Schutzausrüstung und getrennte Erfassung gewinnen dann an Bedeutung. Ziel ist ein sicherer Ablauf, der Mitarbeitende, Gebäude und Umwelt schützt und gleichzeitig die Anforderungen der jeweiligen Entsorgungswege berücksichtigt.